Strafzettel und Parkforderungen aus Kroatien bezahlen
Nach dem Urlaub in Kroatien liegt ein Zettel unter dem Scheibenwischer oder ein Schreiben im Briefkasten. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter einer Parkforderung Kroatien steckt, welche Angaben die Zahlung braucht und wie Sie vorgehen, wenn Sie den Strafzettel Kroatien bezahlen möchten. Er stützt sich auf Angaben von ADAC, ÖAMTC und der Bundesregierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Update: 12. Oktober 2026
Parkforderung oder Strafzettel: Was Sie bekommen haben
Der ADAC unterscheidet beim Parken in Kroatien zwei Dinge. In gebührenpflichtigen Zonen kontrollieren oft private Firmen im Auftrag der Kommunen. Wer nicht ordnungsgemäß parkt, erhält laut ADAC kein Bußgeld, sondern eine Rechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung von etwa 20 Euro. Der ÖAMTC nennt für Zahlscheine vor Ort umgerechnet 10 bis 40 Euro.
Ein behördliches Bußgeld Kroatien nach einem Verkehrsverstoß ist etwas anderes als diese private Parkforderung. Die hier genannten Quellen behandeln vor allem Parkforderungen. Wenn Ihr Schreiben von einer Behörde stammt, klären Sie die Einzelheiten bei der Behörde, beim Automobilclub oder bei einer Rechtsberatung.
Diese Angaben braucht die Zahlung
Der ÖAMTC nennt für die Überweisung drei Angaben: Datum, Fahrzeugkennzeichen und Aktenzahl. Der ADAC ergänzt Ort und Betrag. Tragen Sie diese Daten als Zahlungsreferenz ein, damit die Zahlung Ihrem Vorgang zugeordnet werden kann.
- Datum des Parkvorgangs
- Fahrzeugkennzeichen
- Aktenzahl oder Aktenzeichen aus dem Schreiben bzw. vom Zahlschein
- Ort und Betrag, wie vom ADAC empfohlen
Kontodaten des Empfängers entnehmen Sie ausschließlich dem Originalschreiben oder dem Zahlschein. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf: Laut ADAC verjährt eine Parkforderung nach fünf Jahren, und ADAC wie ÖAMTC raten, Belege mindestens so lange zu behalten.
Kroatien hat den Euro
Kroatien hat am 1. Januar 2023 den Euro eingeführt und die Kuna als gesetzliches Zahlungsmittel abgelöst. Eine Zahlung nach Kroatien läuft deshalb in Euro. Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder einem anderen Euro-Land leben, genügt eine normale SEPA-Überweisung bei Ihrer eigenen Bank. Sie brauchen dafür keinen zusätzlichen Zahlungsdienst und keine Währungsumrechnung in Kuna.
Vor der Zahlung prüfen
Nicht jede Summe in einem Schreiben ist berechtigt. Der ADAC berichtet von Forderungen bis zu 500 Euro, die sich aus Parkforderung, Anwalts- oder Inkassogebühren, Halterermittlung und Übersetzung zusammensetzen. Laut ADAC haben das Amtsgericht Pula (11.2.2019) und das Berufungsgericht in Zagreb (5.7.2019) die ursprüngliche Parkforderung, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren als zulässig angesehen, hohe Nebenkosten von rund 233 Euro dagegen abgelehnt.
- Haben Sie vor Ort oder per Überweisung schon gezahlt? Dann legen Sie den Beleg bei.
- Stimmen Datum, Ort und Kennzeichen mit Ihrer Reise überein?
- Liegt der Parkvorgang mehr als fünf Jahre zurück?
Der ADAC bietet dafür einen kostenlosen Forderungs-Checker mit Musterschreiben an. Bei Schreiben in kroatischer Sprache, von Gerichten oder bei einem Europäischen Zahlungsbefehl empfiehlt der ADAC, sofort Rechtsrat einzuholen, denn eine rechtskräftige Entscheidung kann laut ADAC auch in Deutschland vollstreckt werden. Wenn Sie zu Recht einen Zahlschein vor Ort erhalten haben, rät der ADAC, ihn direkt zu bezahlen, um ein teures Verfahren zu vermeiden.
Wenn Sie außerhalb des Euroraums wohnen
Leser in der Schweiz oder in einem anderen Land ohne Euro haben ein anderes Problem: Ihre Bank rechnet Franken oder eine andere Währung um, und die Überweisung nach Kroatien läuft nicht wie eine Inlandszahlung. Für diesen Fall kann Fonmoney Geld auf ein Bankkonto in Kroatien senden. Sie zahlen in Ihrer Währung, zum Beispiel in Schweizer Franken, und der Empfänger erhält Euro auf dem kroatischen Bankkonto.
Dafür legen Sie ein kostenloses Fonmoney-Konto an und zahlen per Kreditkarte oder Banküberweisung. Die Kontodaten des Empfängers übernehmen Sie aus dem Schreiben. Den Ablauf beschreibt die Seite So funktioniert es, Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ. Einen Überblick über alle Länder bietet die Seite Geld ins Ausland überweisen.
Fragen zu Ihrer Zahlung beantwortet der Kundenservice über die Kontaktseite. Zu Ihrem Strafzettel selbst kann Fonmoney keine Auskunft geben. Dafür sind die ausstellende Stelle, der Automobilclub oder eine Rechtsberatung zuständig.