Das Wichtigste zuerst
In Deutschland entscheidet beim Familiennachzug vor allem, ob Lebensunterhalt gesichert, ausreichender Wohnraum vorhanden und Krankenversicherung geklärt ist. Für Ehegatten ist oft ein A1-Sprachnachweis vor Einreise nötig. Eine gesetzliche Pflicht, zuvor Geldüberweisungen an Angehörige (z. B. nach Kuba) nachzuweisen, gibt es nicht.
Rechtsgrundlagen: AufenthG §§ 27–30 sowie Leitfäden des BAMF und Auswärtigen Amts.
Wann Überweisungs-PDFs trotzdem helfen
In Sonderfällen (z. B. Elternnachzug oder Härtefälle) kann es sinnvoll sein, die Unterhaltslage durch dokumentierte Geldsendungen zu belegen. Diese sind ein nützliches Zusatzsignal – aber kein Muss. Die Pflichtkriterien haben immer Vorrang.
So nutzen Sie Fonmoney pragmatisch
- PDF speichern: Jede Überweisung im Kundenbereich als PDF sichern (Name, Betrag, Referenz).
- Nur bei Bedarf einreichen: Nicht automatisch nötig – aber griffbereit, falls gefordert.
- Kurzübersicht erstellen: Eine einfache Tabelle (Monat, Betrag, Empfänger) reicht oft aus.
Häufige Missverständnisse – kurz erklärt
- „Ohne Geldsendungen kein Visum“: falsch. Entscheidend sind andere Voraussetzungen.
- „A1 reicht auch später“: meist falsch. Der Nachweis wird vor Einreise verlangt.
Warum Fonmoney hier sinnvoll ist
Viele Anbieter verschwinden oder ändern ihren Service. Fonmoney existiert seit 2012 und ist seit fast 10 Jahren auf den Kuba-Korridor spezialisiert. Ihre PDF-Belege bleiben abrufbar – zuverlässig, sicher und übersichtlich.
Offizielle Quellen (zum Nachlesen)
- BAMF – Familiennachzug Drittstaaten
- Gesetze im Internet – §27 AufenthG
- BAMF – Ehegattennachzug & Sprachkenntnisse
- Auswärtiges Amt – Visum zum Familiennachzug
Fazit: Speichern Sie Ihre Fonmoney-PDFs – falls sie angefordert werden. Für den Antrag zählen vor allem Lebensunterhalt, Wohnraum und Versicherung – mit Fonmoney haben Sie die passenden Nachweise griffbereit.